2.9.3 Hand-Fuß-Mund-Krankheit

10.03.2024


Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFM) betrifft vorwiegend Kleinkinder und tritt im Spätsommer und Herbst vermehrt auf. 

Welche Symptome treten auf?
Die Krankheit beginnt normalerweise 3–5 Tage nach der Ansteckung. Zunächst bestehen leichtes Fieber, Appetitlosigkeit sowie Hals- und Mundschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich kleine, rote Flecken an den Handflächen und Fußsohlen, um den Mund, am Gesäß, im Genitalbereich sowie an den Knien oder Ellenbogen. In der Mundschleimhaut können schmerzhafte Aphten entstehen, die die eigentlichen Beschwerden verursachen. 

Beachte: Die Krankheit kann auch abgeschwächt verlaufen. Viele der ansteckungsfähigen Kinder (bis zu 80%) entwickeln gar keine Symptome.

Hinweis: Es gibt verschiedene andere Viren, die teilweise ähnliche Symptome, z.B. Mundaphten, verursachen. Kinder entwickeln eine Immunität, wenn sie sich mit den verschiedenen Viren auseinandersetzen. 

Verlauf
Die Krankheit verläuft im Kindesalter normalerweise mild. Fast alle Patienten erholen sich innerhalb von etwa 7 Tagen, ohne dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Bei Erwachsenen kann der Verlauf schwerer sein.
Eine seltene Nachwirkung ist das Abfallen und Nachwachsen von Finger- und Zehennägeln etwa vier Wochen nach der Infektion.
Die Viren werden noch Wochen nach dem Abklingen der Symptome mit dem Stuhlgang ausgeschieden.

Wie vorbeugen?
Eine sichere Vorbeugung ist nicht möglich. Eine gute Haushaltshygiene (z.B. regelmäßiges Händewaschen) kann jedoch helfen. Außerdem sollten Erkrankte nicht geküsst werden. 

Was tun?
Es gibt keine speziellen Behandlungsmaßnahmen. Eine milde Kost kann bei den Aphthen helfen. 

Darf das Kind in die KiTa?
Eine Weiterverbreitung kann in einer KiTa nicht durch Quarantäne vermieden werden. Die Viren zirkulieren so lange, bis alle Kinder ausreichend immun geworden sind. Daher gilt auch hier: Ein Kind, das akut krank ist, sollte nicht in die KiTa gebracht werden, sondern zuhause betreut werden, bis es einen Tag lang gesund war. Die Entscheidung darüber sollten die Eltern (ggf. zusammen mit den Erzieherinnen) treffen. Bei Bedarf können sich die Eltern vom Arzt über die Krankheit ihrer Kinder beraten lassen.
Bescheinigungen über eine Ansteckungsfreiheit werden aus den genannten Gründen nicht ausgestellt. Es besteht keine Meldepflicht.

Merke: Kinder, die sich gesund fühlen und nur ein paar Punkte haben, müssen nicht unbedingt einem Arzt vorgestellt werden, um festzustellen, dass sie an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit leiden. Sie können weiterhin den Kindergarten besuchen und müssen nicht nach Hause geschickt werden