Was sind Kopfläuse?
Kopfläuse sind in der Regel harmlose Parasiten. Sie sind nicht gesundheitsgefährdend und übertragen in gemäßigten Klimazonen auch keine Erkrankungen. Dennoch stellen sie sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch im praktischen Umgang eine Herausforderung dar.
Übertragungsweg
Kopfläuse werden hauptsächlich durch direkten Haar-zu-Haar-Kontakt übertragen. Eine Übertragung über Gegenstände (z.B. Haarbürste, Mützen) ist sehr unwahrscheinlich.
Studien zeigen, dass ein enger und längerer Körperkontakt, wie er beispielsweise in Familien vorkommt, notwendig ist, damit Kopfläuse übertragen werden können. Kurze Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen führen selten zu einem Befall.
Merke: Ein Kopflausbefall hat nichts mit guter oder schlechter Körperhygiene zu tun.
Lebensweise von Kopfläusen
Kopfläuse benötigen das Mikroklima des menschlichen Kopfes für ihre Entwicklung. Sie sind darauf spezialisiert, an den Haaren hochzuklettern. Sie legen ihre Eier (Nissen) auf den Haaren nahe der Kopfhaut ab. Die Nissen kleben an den Haaren fest. Nach etwa 8 Tagen schlüpfen die jungen Kopfläuse. Ihre jugendlichen Stadien (Nymphen) sind noch kaum beweglich.
Hinweis: Trotz ihrer Fähigkeit, sich schnell zu vermehren, wird in der Praxis oft eine geringe Population pro Kopf festgestellt. Dies deutet auf eine natürliche Begrenzung ihres Vermehrungszyklus hin.
Welche Symptome treten auf?
Kopfläuse sind oft symptomlos und werden meist zufällig entdeckt.
Welche Diagnostik?
Um festzustellen, ob ein Kind Kopfläuse hat, muss man das gesamte Kopfhaar von den Haarwurzeln bis zu den Spitzen mit einem geeigneten Läusekamm systematisch auskämmen. Dies gelingt am besten im nassen Haar mit Haarspülung und dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten.
Was tun?
Wenn lebende Kopfläuse festgestellt wurden, ist eine Behandlung des Kopfhaares notwendig. Hierfür eignet sich Dimeticon, das nicht toxisch ist und keine bekannten Resistenzen hat. Es wirkt mechanisch, indem es die Atemwege der Läuse und Nissen verschließt, sodass diese austrocknen und absterben. Mittlerweile gibt es Präparate mit einer Einwirkzeit von nur 10 Minuten. Sie sind nicht verschreibungspflichtig, werden aber von den Krankenkassen für Kinder unter 12 Jahren erstattet.
Hinweis: Diese Methode unterscheidet sich von herkömmlichen Insektiziden, da sie auf einem physikalischen Prinzip beruht und kein chemisches Gift ist.
Nach 8–10 Tagen muss die Behandlung mit Dimeticon wiederholt werden. Die Entfernung von Nissen wird nicht empfohlen.
Auch die im Haushalt lebenden Personen sowie Kontaktpersonen mit familienähnlichen sozialen Beziehungen (Übernachtungsfreundschaften) sollten zeitnah auf Läuse untersucht und ggf. mitbehandelt werden.
Wichtig: Eine Behandlung ist nur bei eindeutigem Nachweis von lebenden Läusen angezeigt.
Wann Behandlung beenden?
Sind 7–14 Tage nach der Behandlung mit einem wirksamen Mittel keine lebenden Läuse mehr nachweisbar, ist die Behandlung beendet. Zur Sicherung des Therapieerfolgs sollten die Haare noch zweimal im Abstand von einer Woche ausgekämmt werden. Hier kann ein „Kämmkalender“ (z.B. Samstag, Samstag, Samstag) hilfreich sein. Zusätzliche Kämmungen sind in unkomplizierten Fällen nicht notwendig.
KiTas und Schulen
Vor allem bei Kindern und in Gemeinschaftseinrichtungen kommt es regelmäßig zu kleineren „Lausausbrüchen“.
Der Nachweis von Läusen löst oft Überreaktionen aus, obwohl Epidemien selten sind. Diese Reaktionen können zu unnötigen Fehlzeiten, Stigmatisierung, Hilflosigkeit und Angst der Eltern führen.
Wenn ein Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung nachweislich Kopfläuse hat, müssen seine Kopfhaare mit einem wirksamen Lausmittel behandelt werden. Danach darf das Kind die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Nur Personen mit familiärem Kontaktmuster müssen ebenfalls untersucht und ggf. mitbehandelt werden. Es ist also nicht erforderlich, alle Personen in derselben Einrichtung prophylaktisch zu untersuchen.
Wichtig: Ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen ist für die Kontrolle einer Pedikulose nicht sinnvoll. Die genannten Handlungsempfehlungen reduzieren die ohnehin geringe Übertragungswahrscheinlichkeit, sodass auch unter Berücksichtigung des IfSG („nach ärztlichem Urteil ist eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten“) Ausschlussmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Wie vorbeugen?
Verhindert werden kann ein Kopflausbefall nicht. Eine sinnvolle und einfache Maßnahme ist es jedoch, die Haare der Kinder im Jahresverlauf immer wieder (ohne Anlass) unter Aufsicht der Eltern nass auszukämmen. Anlassbezogene Screenings in Einrichtungen sind dagegen unwirksam.
Merke: Für einen rationalen Umgang mit dem Thema „Kopfläuse“ ist evidenz- und wissensbasierte Beratung notwendig. Das heißt, es sollten ausschließlich Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf den behaarten Kopf der betroffenen Person beziehen. Von unwirksamen Maßnahmen (z.B. Waschen der Wäsche oder von Plüschtieren) sollte dringend abgeraten werden. Lokale gemeinsame Empfehlungen von Gesundheitsamt, Ärzteschaft, Apotheken und Gemeinschaftseinrichtungen sind hierfür erforderlich.
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte