In Deutschland ist die Entschuldigung von Fehlzeiten in Schulen klar geregelt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern liegt diese Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten, während volljährige Schülerinnen und Schüler ihre Fehlzeiten eigenständig legitimieren müssen. Wann Schulen ein ärztliches Attest anfordern dürfen, hängt vom spezifischen Fall und vom jeweiligen Bundesland ab.
Länderspezifische Regelungen
- Baden-Württemberg und Thüringen: Krankheit dauert länger als zehn Tage
- Bayern: Krankheit dauert länger als drei Tage oder Fehlzeit an Tagen von Leistungsnachweisen oder wiederholte Fehlzeiten oder bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit
- Sachsen: Krankheit dauert länger als fünf Tage
- Schleswig-Holstein: ab drei Fehltagen in begründeten Ausnahmefällen
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt: bei begründeten Zweifeln an der Krankmeldung
Private Leistungen
Niedergelassene Vertragsärzte sind nicht verpflichtet Bescheinigungen über krankheitsbedingte Fehlzeiten auszustellen. Schulen und Kindertagesstätten können daher nicht von Vertragsärzten verlangen, Atteste auszustellen. Bescheinigungen dieser Art sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn niedergelassene Ärzte sie dennoch ausstellen, müssen sie privat mit der betroffenen Person abgerechnet werden.
Hinweis: Im Gegensatz dazu ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie dient als offizieller Nachweis einer ärztlich festgestellten Erkrankung, die die betreffende Person an der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten hindert.
Herausforderungen
Einige Schulen verfolgen die Praxis, bereits ab drei Fehltagen bzw. grundsätzlich in der Oberstufe, an Prüfungstagen oder rund um die Ferien ein ärztliches Attest einzufordern. Dies stößt oft auf praktische Schwierigkeiten. Für niedergelassene Kinder- und Jugendärzte ist es eine Herausforderung, die Umstände von Schülern außerhalb der Praxis zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Durchfall, deren medizinische Bestätigung kaum möglich ist.
Wie Schulabsentismus begegnen?
Bei häufigen Fehlzeiten ist ein individuelles Konzept sinnvoll. Effektiv ist z.B. die Kombination aus einer ärztlichen Bescheinigung für den Arztbesuche und einer Entschuldigung durch die Eltern.
Eine ärztliche Bestätigung sollte nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Eltern verlangt werden, um die Verantwortung der Eltern zu wahren und die Hürde für den Schulabsentismus zu erhöhen.
Grundsätzlich ist ein breites Netzwerk an Ansprechpartnern erforderlich, um Schulabsentismus zu bekämpfen: Zunächst sollte die Schule kontaktiert werden, dann die Schulpsychologische Beratungsstelle, das Jugendamt, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie. In der Regel ist es nicht notwendig, ein Attest vom Kinder- und Jugendarzt einzuholen.
Für medizinische Fragen können Eltern und Schüler den behandelnden Kinder- und Jugendarzt kontaktieren. Die Schulleitung kann eine amtsärztliche Begutachtung anfordern, wenn es lange Fehlzeiten ohne plausible Erklärung gibt. Die Begutachtung dient insbesondere der Plausibilitätskontrolle bei nicht glaubhaften, ärztlich attestierten Fehlzeiten.